Auf telefonische Nachfrage hin erklärte am 28. März 2017 auch das Teilungsamt Z, dass man vorerst auf eine Anzeige gegen Rechtsanwalt A verzichte. 1.10 In der Folge wurde die Sistierung des Aufsichtsverfahrens mehrfach verlängert, letztmalig bis zum abschliessenden Urteil des Bundesgerichts über die Einstellungsverfügung der Staatsanwaltschaft im Strafverfahren gegen den Beanzeigten. 1.11 Mit Schreiben vom 7. November 2019 setzte der Beanzeigte die Aufsichtsbehörde davon in Kenntnis, dass das Bundesgericht die Beschwerde gegen die Einstellungsverfügung mit Urteil vom 22. Oktober 2019 definitiv abgewiesen habe.