Die Staatsanwaltschaft edierte die Strafakten gestützt auf die am 15. Februar 2017 verfügte Aktenedition. 1.7 Am 28. Februar 2017 wurde das Aufsichtsverfahren einstweilen sistiert und der Beanzeigte darauf hingewiesen, dass er eine allfällige Anzeige gegen die Rechtsanwälte A und E in einer separaten, begründeten Eingabe zu erstatten hätte. 1.8 Mit Schreiben vom 23. März 2017 teilte der Beanzeigte der Aufsichtsbehörde mit, dass er angesichts seiner exponierten Stellung als Erbenvertreter davon absehe, Anzeige zu erstatten, zumal er davon ausgehe, dass die Aufsichtsbehörde die Eingabe des Teilungsamts Z vom 31. Januar 2017 als Anzeige entgegengenommen habe.