1.6 Gemäss telefonischer Auskunft der Staatsanwaltschaft X wurde gegen den Beanzeigten Strafanzeige wegen Gehilfenschaft zur Urkundenfälschung eingereicht, da er als Erbenvertreter an der Generalversammlung der F AG der Bilanz zugestimmt habe, in der bestimmte Forderungen nicht aufgeführt gewesen seien. Zugleich werde ihm ungetreue Geschäftsführung im Zusammenhang mit der Nachlassverwaltung vorgeworfen. Die Staatsanwaltschaft edierte die Strafakten gestützt auf die am 15. Februar 2017 verfügte Aktenedition.