Ein solches Verhalten sei inakzeptabel und müsse sanktioniert werden. Die fast wöchentlichen Schreiben und E-Mails, manchmal parallel dazu auch direkt von den Erben, mit nicht präzisierten Aufforderungen bis hin zu als Drohungen empfundenen Einschüchterungsversuchen müssten als rechtsmissbräuchlich bezeichnet werden. Tatsache sei, dass die Beschwerdeführer es nicht hinnehmen könnten, wenn Dritte für alle Erben handeln würden und es ihnen nicht passe, weil es einfach nicht ihren Vorstellungen oder Wünschen entspreche. Aufgrund der bisherigen Erfahrungen scheine das Strafverfahren gegen den Erbenvertreter grundlos und nur zum Zweck der Absetzung eingeleitet worden zu sein.