1.2 Mit Schreiben vom 17. Januar 2017 verzichtete Rechtsanwalt A im Namen seiner Klientschaft auf eine Parteistellung in diesem Verfahren und teilte mit, dass die Aufsichtsbehörde seine Eingabe vom 22. Dezember 2016 lediglich als Anzeige behandeln solle. Mit Schreiben vom 8. Februar 2017 verlangte er, dass er über den Ausgang des Verfahrens informiert werde. 1.3 Am 18. Januar 2017 wurde der Beanzeigte aufgefordert, innert 20 Tagen eine Stellungnahme zur Anzeige einzureichen. 1.4 Mit Schreiben vom 31. Januar 2017 nahm das Teilungsamt Z auf Wunsch des Beanzeigten Stellung zur Anzeige.