| | Entscheid: | 1. 1.1 Mit Anzeige vom 22. Dezember 2016 ersuchte Rechtsanwalt A die Aufsichtsbehörde über die Anwältinnen und Anwälte des Kantons Luzern, gegen Rechtsanwalt B (nachfolgend Beanzeigter) ein Disziplinarverfahren zu eröffnen. Zur Begründung trug er vor, das Teilungsamt Z habe den Beanzeigten gestützt auf den Entscheid des Bezirksgerichts Y vom 18. Januar 2013 per 16. Mai 2013 als Erbenvertreter für den Nachlass von C sel. eingesetzt.