a des Bundesgesetzes über die Freizügigkeit der Anwältinnen und Anwälte (BGFA; SR 935.61) haben Anwältinnen und Anwälte ihren Beruf sorgfältig und gewissenhaft auszuüben. Zum korrekten Verhalten eines Anwalts gehört es, dass er geltende rechtliche Bestimmungen unaufgefordert einhält und diese insbesondere auch gegenüber seinem Klienten respektiert. Wird der bedürftigen Partei ein unentgeltlicher Rechtsbeistand bestellt, übernimmt dieser eine staatliche Aufgabe und tritt zum Staat in ein Rechtsverhältnis, aufgrund dessen er einen öffentlich-rechtlichen Anspruch auf eine Entschädigung im Rahmen der anwendbaren kantonalen Vorschriften hat (Rüegg, Basler Komm., 2. Aufl. 2013, Art.