Er soll auch telefonische Bitten um Rückruf erfüllen. Ein Anwalt, der sich über lange Zeit weigert, eine mit wenig Aufwand verbundene Auskunft zu erteilen, zu welcher er verpflichtet ist, verletzt daher nicht nur die gebotene Höflichkeit, er verstösst auch gegen die Pflicht, den Beruf sorgfältig und gewissenhaft auszuüben (Fellmann, a.a.O., Art. 12 BGFA N 30a). 12.2. Der Disziplinarbeklagte macht nicht geltend, dass er die verschiedenen Anfragen des Anzeigestellers betreffend seine Rechnungsstellung je beantwortet hätte. Dazu wäre er aber verpflichtet gewesen, nachdem er Rechnungen verschickte, die auch den Anzeigesteller betrafen. Eine Sorgfaltspflichtverletzung nach Art.