Es betrifft dies die Rechnung vom 2. November 2009 über Fr. 4'938.80, wo auch noch telefonische Besprechungen und Briefentwürfe vor dem Regierungsratsentscheid vom 29. September 2009 aufgelistet sind, deren Zuordnung unklar ist; eine Rechnung vom 17. Februar 2010 über Fr. 1'861.-- und eine solche vom 26. März 2010 über Fr. 4'971.-- sowie die Rechnung vom 15. Mai 2011 über Fr. 2'948.40, die zu einer Zeit datiert, da der Disziplinarbeklagte gemäss eigenen Angaben ausschliesslich für B.X. tätig war.