Mit Schreiben vom 9. April 2010 nahm der Anzeigesteller Bezug auf eine Rechnung des Disziplinarbeklagten vom 26. März 2010, die von den Gebrüdern X. bezahlt worden sei. Er forderte vom Disziplinarbeklagten Auskunft darüber, warum diese Rechnung an die Gebrüder X. ausgestellt worden und an die Zustelladresse B.X. gesandt worden sei, obwohl der Disziplinarbeklagte gemäss der telefonischen Auskunft seiner Kanzlei nicht mehr für den Anzeigesteller tätig sei. 11.1.4