Aus den Erwägungen: 11.1. 11.1.1. Die an die Gebrüder X. adressierte Rechnung des Disziplinarbeklagten vom 2. November 2009 betrifft gemäss Überschrift "Rechtliche Abklärungen und Eingaben an das Verwaltungsgericht in der Zeit vom 1. Juli bis 30. Oktober 2009". Die dort aufgeführten Aufwendungen ab dem 6. Oktober 2009 betreffen offensichtlich die Anfechtung des am 1. Oktober 2009 versandten Regierungsratsentscheids Nr. xxx vom 29. September 2009. Mit den entsprechenden Arbeiten war der Disziplinarbeklagte vom Anzeigesteller unbestritten nicht beauftragt worden.