Die Gebrüder A.X. und B.X. sind Miteigentümer eines Wasserrechtsgrundstücks. Der Disziplinarbeklagte vertrat beide Brüder in verschiedenen Verfahren betreffend dieses Grundstück. Als die Brüder sich über das weitere Vorgehen nicht mehr einigen konnten, vertrat der Disziplinarbeklagte nur noch B.X., schickte aber weiterhin Rechnungen an die Gebrüder X. In einer Anzeige an die Aufsichtsbehörde beschwerte sich A.X. über das Vorgehen des Disziplinarbeklagten. Die Aufsichtsbehörde stellte verschiedene Pflichtverletzungen des Disziplinarbeklagten fest. Aus den Erwägungen: 11.1. 11.1.1.