{"Signatur": "LU_AUK_001", "Spider": "LU_Gerichte", "Sprache": "de", "Datum": "2013-10-21", "HTML": {"Datei": "LU_Gerichte/LU_AUK_001_AR-13-30_2013-10-21.html", "URL": "https://gerichte.lu.ch/recht_sprechung/lgve/Ajax?EnId=10222", "Checksum": "51a52229e493f8f3dc8c4acea05dad01"}, "Scrapedate": "2023-01-01", "Num": ["AR 13 30", "2013 V Nr. 4"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Luzern Aufsichtsbehörden und Kommissionen 21.10.2013 AR 13 30 (2013 V Nr. 4)"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Lucerne Aufsichtsbehörden und Kommissionen 21.10.2013 AR 13 30 (2013 V Nr. 4)"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Lucerna Aufsichtsbehörden und Kommissionen 21.10.2013 AR 13 30 (2013 V Nr. 4)"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Luzern Aufsichtsbehörden und Kommissionen "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Lucerne Aufsichtsbehörden und Kommissionen "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Lucerna Aufsichtsbehörden und Kommissionen "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Aufsichtsbehörde über die Anwältinnen und Anwälte"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Art. 12 lit. a und i BGFA. Mehrfache Pflichtverletzung durch einen Anwalt, der zunächst zwei Brüder in einer sie beide betreffenden Sache vertritt, und, nachdem sich die beiden nicht über das weitere Vorgehen einigen können, weitere Aufträge des einen Bruders ausführt, die entsprechenden Arbeiten den Gebrüdern in Rechnung stellt, und nicht auf Schreiben des anderen Bruders reagiert, in welchem dieser Auskunft und Rechenschaft über diese Art der Rechnungsstellung fordert. | Anwaltsrecht"}], "ScrapyJob": "446973/63/2423", "Zeit UTC": "21.03.2026 03:10:51", "Checksum": "81abe24a427b74e105c9471bee9a66f6", "Chunktext": "Auszug aus dem Entscheid Luzern Aufsichtsbehörden und Kommissionen 21.10.2013 AR 13 30 (2013 V Nr. 4)\nRegeste:\nArt. 12 lit. a und i BGFA. Mehrfache Pflichtverletzung durch einen Anwalt, der zunächst zwei Brüder in einer sie beide betreffenden Sache vertritt, und, nachdem sich die beiden nicht über das weitere Vorgehen einigen können, weitere Aufträge des einen Bruders ausführt, die entsprechenden Arbeiten den Gebrüdern in Rechnung stellt, und nicht auf Schreiben des anderen Bruders reagiert, in welchem dieser Auskunft und Rechenschaft über diese Art der Rechnungsstellung fordert. | Anwaltsrecht\n\n| Instanz: | Aufsichtsbehörden und Kommissionen |\n|---|---|\n| Abteilung: | Aufsichtsbehörde über die Anwältinnen und Anwälte |\n| Rechtsgebiet: | Anwaltsrecht |\n| Entscheiddatum: | 21.10.2013 |\n| Fallnummer: | AR 13 30 |\n| LGVE: | 2013 V Nr. 4 |\n| Leitsatz: | Art. 12 lit. a und i BGFA. Mehrfache Pflichtverletzung durch einen Anwalt, der zunächst zwei Brüder in einer sie beide betreffenden Sache vertritt, und, nachdem sich die beiden nicht über das weitere Vorgehen einigen können, weitere Aufträge des einen Bruders ausführt, die entsprechenden Arbeiten den Gebrüdern in Rechnung stellt, und nicht auf Schreiben des anderen Bruders reagiert, in welchem dieser Auskunft und Rechenschaft über diese Art der Rechnungsstellung fordert. |\n| Rechtskraft: | Diese Entscheidung ist rechtskräftig. |"}