| | Entscheid: | Art. 12 lit. a BGFA. Verletzung der anwaltlichen Sorgfaltspflicht durch einen Anwalt, der dem Strassenverkehrsamt anlässlich der Mitteilung, seine Klientschaft verzichte auf ein Rechtsmittel gegen einen vorsorglichen Führerausweisentzug, vorwarf, eine in Gutsherrenart geführte Behörde zu sein, die sämtliche Gebote rechtsstaatlichen Handelns ignoriere. Gemäss Art. 12 lit. a BGFA haben Rechtsanwälte ihren Beruf sorgfältig und gewissenhaft auszuüben. Diese Verpflichtung beschlägt gemäss