In der Folge drängten die beiden Schwestern zum Verkauf dieses Liegenschaftsanteils an ihren Onkel und erteilten ihre Zustimmung zu dieser Übertragung, nicht so die Ehefrau des beanzeigten Anwalts, obwohl sie ihre Zustimmung anfänglich in Aussicht gestellt hatte. Der in dieser Erbschaft eingesetzte Willensvollstrecker gelangte hierauf mit Anzeige an die Aufsichtsbehörde über die Anwältinnen und Anwälte. Darin warf er dem seine Ehefrau vertretenden Anwalt unter Berufung auf Art.