Da ihr die Mittel zur Erfüllung der Ausgleichspflicht fehlten, versuchte sie, die Finanzierung mittels eines auf der Liegenschaft in Z. hypothekarisch abgesicherten Kredits zu erwirken. Ihr Onkel zeigte sich mit der zusätzlichen hypothekarischen Belastung der Liegenschaft für diesen Zweck zunächst grundsätzlich einverstanden, stellte dann aber, als ein Darlehensgeber gefunden war, weitere Bedingungen, mit denen die durch ihren beanzeigten Ehemann vertretene Ehefrau nicht einverstanden war.