Die Erblasserin bildete ihrerseits mit ihrem Bruder (dem Onkel der Erbinnen) eine Erbengemeinschaft betreffend den Nachlass ihrer Mutter (der Grossmutter der Erbinnen). In jener (übergeordneten) Erbengemeinschaft befindet sich ein Mehrfamilienhaus in Z., das als Gesamteigentum des Onkels und der Erblasserin bzw. deren Erbinnen im Grundbuch eingetragen ist. Gemäss testamentarischer Teilungsvorschrift ist die Ehefrau des beanzeigten Anwalts berechtigt, den Gesamteigentumsanteil (der Erblasserin) an der Liegenschaft in Z. zu einem festgesetzten Ausgleichsbetrag zu übernehmen, unter Auszahlung ihrer beiden Schwestern.