In dieser Eingabe führte er aus, dass er beispielsweise mit dem Familienwohnungsvermieter in C. oder dem Ferienwohnungsvermieter von A.B. in D. einen Per-Saldo-Vergleich abgeschlossen habe. Der Abschluss von Vergleichen setzt juristische Kenntnisse voraus und gehört zu den typischen Verrichtungen eines Anwalts. Schliesslich führt Rechtsanwalt Z. in seiner Eingabe an die Staatsanwaltschaft O. aus, dass er seine "kleinen Aufräummandate (für die Grossen hat er andere Anwälte) niederlege". Rechtsanwalt Z. geht somit selber davon aus, dass er Anwaltsmandate führte, nicht nur Inkasso- und Zahlungsmandate.