In seiner Eingabe vom 14. Juli 2010 an die Aufsichtsbehörde über die Anwältinnen und Anwälte des Kantons Luzern führt A.B. aus, Rechtsanwalt Z. sei seit 2006 regelmässig für ihn als Rechtsanwalt tätig gewesen. Dies insbesondere beratend während seiner Scheidung, der Aufarbeitung seiner Steuer- und Mietangelegenheiten, und er habe auch seine Interessen gegenüber Amtsstellen gewahrt und diese koordiniert. Ferner habe er seine Interessen gegenüber der X.Y. & Cie. vertreten. Die Dienstleistungen seien ihm in Rechnung gestellt und bezahlt worden.