Z. habe ihn seit dem Jahre 2006 regelmässig in verschiedenen Angelegenheiten beraten und während seiner Auslandaufenthalte vertreten. Er sei auch über die Eröffnung eines Strafverfahrens gegen ihn informiert gewesen, doch habe er eine andere Anwaltskanzlei mit der Verteidigung betraut. Ohne seine Zustimmung sei dann Rechtsanwalt Z. mit einem ausführlichen Schreiben an die Staatsanwaltschaft des Kantons O. gelangt und habe Informationen mitgeteilt, die zu seinem Schaden gereichen würden. Damit habe Rechtsanwalt Z. das Anwaltsgeheimnis verletzt. Rechtsanwalt