Er kann sich der Rechenschaftspflicht nicht mit dem Hinweis auf verjährte Forderungen, untergegangene Firmen oder mit Rechtsschutzversicherungen abzurechnende Mandate entledigen, wenn sein Klient eine Gesamtübersicht verlangt. ====================================================================== Aus den Erwägungen: Die Aufsichtsbehörde hat in ihrem Entscheid vom 9. Dezember 2008 festgehalten, nachdem der Beschwerdegegner sein Versäumnis einsehe und er sich dafür entschuldige, könne von ihm erwartet werden, dass er die noch fehlenden Abrechnungen innert Monatsfrist erstelle.