Diese weiteren Dienstleistungen sind in keiner Hinsicht beschränkt. Indem auch Dienstleistungen ausserhalb des Anwaltsmonopols angeboten werden, ist theoretisch durchaus möglich, dass auch Nicht-Anwälte oder nicht registrierte Anwältinnen und Anwälte Aktionäre der X. AG werden, wobei im Briefkopf dieses Anwaltsbüros schon heute Konsulenten ohne Anwaltspatent aufgeführt sind.