Im Effekt wird so den registrierten Anwalts-Aktionären erleichtert, den Charakter ihrer Gesellschaft als Anwaltskanzlei zu erhalten. 4. Zweck der X. AG ist gemäss Art. 2 Abs. 1 ihrer Statuten das Erbringen von Rechtsdienstleistungen und weiteren Dienstleistungen im In- und Ausland durch in der Schweiz registrierte Anwältinnen und Anwälte, Notarinnen und Notare und andere qualifizierte Beraterinnen und Berater, sowie alle damit verbundenen Tätigkeiten. Diese weiteren Dienstleistungen sind in keiner Hinsicht beschränkt.