A, in: Jusletter vom 18.09.2006; Lukas Küng, Anwalts-AG - Werdegang und erste Erfahrungen im Rahmen der Gründung der ersten Obwaldner Anwalts-AG, Rz 19, in: Jusletter vom 15.01.2007), ging es beim Entscheid über das "Zürcher Modell" um eine gemischte Sozietät, an der sich auch nicht als Anwälte registrierte Fachleute beteiligten (ZR 105 [2006] Nr. 71 S. 300 f. E. IV 2.2). Die Aufsichtsbehörde hat sich grundsätzlich bereit erklärt, Anwaltsgesellschaften nach dem "Zürcher Modell" zu akzeptieren, weshalb auch gemischte Gesellschaften zulässig sind.