Anforderungen an den Gesellschaftszweck einer Anwalts-Aktiengesellschaft. ====================================================================== Im Rahmen der Vorprüfung einer zu gründenden Anwalts-Aktiengesellschaft gab der vorgesehene Zweckartikel Anlass zu grundsätzlichen Bemerkungen. Aus den Erwägungen: 3. Die Aufsichtsbehörde hat dem Luzerner Anwaltsverband mitgeteilt, dass im Kanton Luzern Anwaltsgesellschaften zulässig sind. Eine bereits erfolgte Eintragung im Register bleibe bestehen, wenn die Anwaltsgesellschaft in der Form des "Zürcher Modells" oder des "Obwaldner Modells" organisiert sei.