nichts mehr nützt. Aber auch Kapitalerhöhungen können zu einer Verteilung von Stammanteilen führen, bei denen Abwesenheiten von registrierten Anwälten Beschlüsse der Gesellschafterversammlung bewirken, die von einer Mehrheit von Nicht-Anwälten gefasst wurden. Kapitalerhöhungen mit neuen Gesellschaftern und deren Einsitz in der Geschäftsführung können auch Mehrheitsentscheide von Nicht-Anwälten in der Geschäftsführung ermöglichen (vgl. Art. 8 des Organisations-Reglementes).