11 der Statuten aus einem oder mehreren Geschäftsführern zusammensetzen, welche mehrheitlich in der Schweiz registrierte Anwältinnen oder Anwälte sind. Der Vorsitz der Geschäftsführung ist für einen registrierten Anwalt bzw. eine registrierte Anwältin reserviert. Sollte der Vorsitzende an der Ausübung seiner Funktion verhindert sein, so kann diese gemäss Art. 11 Abs. 2 des Organisations-Reglementes durch ein anderes Mitglied der Geschäftsleitung ausgeübt werden, das wiederum als Anwalt registriert sein muss.