(¿) Rechtsspruch Ziff. 1 lautete: Die Gesuchsteller haben innert 30 Tagen den Nachweis zu erbringen, dass die X. AG durch statutarische Vorschrift Gewähr dafür leistet, dass: a) in der Generalversammlung Beschlüsse (Sachgeschäfte und Wahlen) nur zustande kommen, wenn die zustimmende Mehrheit, welche die gesetzlich oder statutarisch vorgegebenen Quoren erreicht, mehr (nach Köpfen gezählt) eingetragene Anwältinnen und Anwälte als nicht eingetragene Personen auf sich vereinigt, wobei Stellvertretungen durch nicht registrierte Anwälte oder Nicht-Anwälte nicht mitzählen; b) im Verwaltungsrat