Dass die Berufsregeln des BGFA durch die registrierten Anwältinnen und Anwälte auch ohne speziellen Hinweis in den Statuten eingehalten werden müssen, wurde bereits in E. 8 gesagt. Das Organisations-Reglement sieht zudem unter dem Abschnitt 3.4 "Aufgaben und Kompetenzen betreffend die Rechtsberatung und Vertretung von Klienten" in Absatz 10 vor, dass der Verwaltungsrat Reglemente und Weisungen über die Grundsätze der Mandatsannahme und Praxisausübung erlässt, um so sicherzustellen, dass die Praxisausübung unter Beachtung der berufsrechtlichen Pflichten nach Bundes- und kantonalem Recht sowie der Standesregeln erfolgt.