Peter Böckli, Die unentziehbaren Kernkompetenzen des Verwaltungsrates, Schriften zum neuen Aktienrecht, Nr. 7, S. 50 ff.). 12.- Dass die Berufsregeln des BGFA durch die registrierten Anwältinnen und Anwälte auch ohne speziellen Hinweis in den Statuten eingehalten werden müssen, wurde bereits in E. 8 gesagt.