Es ist daher zu verlangen, dass auch für den Verwaltungsrat der X. AG die hier entscheidende Quorumsbestimmung in den Gesellschaftsstatuten verankert wird. Die vereinzelt geäusserte Meinung, Bestimmungen über die Beschlussfassung im Verwaltungsrat hätten in den Statuten nichts zu suchen (Forstmoser/Meier-Hayoz/Nobel, a.a.O., § 30 N 66 und § 31 N 25 FN 12), dürfte heute als überholt gelten (Wernli, a.a.O., N 4 zu Art. 712 OR und N 6a zu Art. 713 OR; Peter Böckli, Die unentziehbaren Kernkompetenzen des Verwaltungsrates, Schriften zum neuen Aktienrecht, Nr. 7, S. 50 ff.).