Die Aufsichtsbehörde überprüfte, ob die Voraussetzungen für den Eintrag im Anwaltsregister weiterhin gegeben sind. Aus den Erwägungen: 7.- Zweck der X. AG ist gemäss § 2 ihrer Statuten das Erbringen von Rechtsdienstleistungen im In- und Ausland durch in der Schweiz registrierte Anwälte und andere qualifizierte Berater sowie damit verbundene Tätigkeiten. Die Gesellschaft kann in den Kantonen, in denen dies zulässig ist, Notariatsdienstleistungen anbieten.