Anforderungen an die statutarischen Regelungen und die übrige Organisation der Anwaltsgesellschaft in der Rechtsform einer AG. ====================================================================== Bereits im Anwaltsregister des Kantons Luzern eingetrage Rechtsanwälte meldeten der Aufsichtsbehörde, dass sie neu als Angestellte der X. AG tätig seien. Sie reichten die Statuten und weitere Dokumente dieser Gesellschaft ein. Die Aufsichtsbehörde überprüfte, ob die Voraussetzungen für den Eintrag im Anwaltsregister weiterhin gegeben sind.