Es erstreckt sich nicht auf die Gegenpartei oder Drittpersonen. ====================================================================== Ein Anwalt ersuchte um Befreiung vom Anwaltsgeheimnis gegenüber der Gegenpartei und gegenüber Dritten. Die Aufsichtsbehörde über Anwältinnen und Anwälte trat auf dieses Begehren nicht ein.