Ferner bleibt das Anwaltsgeheimnis gegenüber der X. AG gewahrt und umgekehrt das Bank- bzw. Geschäftsgeheimnis der X. AG gegenüber der Klientschaft der Gesuchstellerin. Die Gesuchstellerin darf während ihrer Arbeitszeit bei der X. AG weder Anwaltsmandate bearbeiten noch Personal der X. AG mit Kanzleiarbeiten beauftragen, und die Anwaltsakten sind gesondert und für die Mitarbeiter und Organe der X. AG unzugänglich aufzubewahren. Die Geschäftsadresse der Gesuchstellerin befindet sich nicht am Sitz der X. AG.