Zur Wahrung des Berufs- bzw. des Bankgeheimnisses wird die Zugriffsberechtigung der Gesuchstellerin auf Daten der von ihr ihm Rahmen ihrer Anstellung bei der X. AG beratenen Kunden beschränkt. Es ist der Gesuchstellerin untersagt, im Rahmen ihrer Anstellung bei der X. AG Vertretungen vor Gericht vorzunehmen oder als selbstständige Anwältin Mandate zu führen, welche Auswirkungen auf die Geschäftstätigkeit der X. AG haben könnten. Der X. AG steht keinerlei Weisungsbefugnis bezüglich der von der Gesuchstellerin geführten Anwaltsmandate zu.