Die "Standesregeln der Rechtsanwälte der Europäischen Gemeinschaft" (publiziert in den Statuten und Richtlinien des SAV, Heft Nr. 90, S. 56 ff.), die von den Delegationen der Mitgliedstaaten, welche die Anwaltschaften der Europäischen Gemeinschaft (Conseil des barreaux de la Communauté Européenne, CCBE) vertreten, angenommen wurden, sind auch vom Schweizerischen Anwaltsverband (SAV) übernommen worden und gelten für die Beziehungen zwischen den Schweizer Anwälten und Anwältinnen und den Anwältinnen und Anwälten der EU (vgl. Botschaft des Bundesrates zum BGFA, S. 6053).