Bei dieser Berufsregel handelt es sich anerkanntermassen um eine Art Generalklausel, die im Lichte der bisherigen Rechtsprechung sowie des kantonalen, nationalen und internationalen Standesrechts auszulegen ist. Die "Standesregeln der Rechtsanwälte der Europäischen Gemeinschaft" (publiziert in den Statuten und Richtlinien des SAV, Heft Nr. 90, S. 56 ff.), die von den Delegationen der Mitgliedstaaten, welche die Anwaltschaften der Europäischen Gemeinschaft (Conseil des barreaux de la Communauté