Am 1. Juni 2002 sind das Bundesgesetz über die Freizügigkeit der Anwältinnen und Anwälte (BGFA) und das revidierte kantonale Anwaltsgesetz vom 4. März 2002 (AnwG) in Kraft getreten. Nach der Übergangsbestimmung § 23 des kantonalen Gesetzes werden die im Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Gesetzes hängigen Disziplinarverfahren nach dem bisherigen Recht behandelt. Gegenstand des Disziplinarverfahrens bilden die Äusserungen des Disziplinarbeklagten im Rahmen der an die Teilungsbehörde von X. gerichteten Stellungnahme vom 10. Mai 2002;