vgl. auch Handbuch über die Berufspflichten des Rechtsanwaltes im Kanton Zürich, herausgegeben vom Verein Zürcherischer Rechtsanwälte auf der Grundlage der 1969 erschienen Dissertation von Dr. Paul Wegmann, Zürich 1988, S. 103 f.). Inwiefern der Gesuchsteller für Herrn X. oder für die Y.-Gruppe anwaltlich tätig war, geht auch aus der Ergänzung seines Gesuches nicht klar hervor. Insbesondere ergibt sich daraus nicht mit der erforderlichen Klarheit, für wen genau in welcher Funktion der Gesuch-steller tätig geworden ist. Gemäss Abfrage im Zentralen Firmenindex (zefix) war der Gesuch-steller Verwaltungsratsmitglied der drei Y.-Firmen.