| | Rechtskraft: | Diese Entscheidung ist rechtskräftig. | | Entscheid: | Die Aufsichtsbehörde über die Rechtsanwälte wies das Gesuch eines Anwalts um Be-freiung vom Anwaltsgeheimnis im Zusammenhang mit dessen Tätigkeit als Verwaltungsrat einer Firma ab und äusserte sich zu den Voraussetzungen der Entbindung vom Anwaltsge-heimnis im Falle der Strafverfolgung gegen einen Klienten. Aus den Erwägungen: Das Anwaltsgeheimnis umfasst nicht nur den Monopolbereich, sondern alles, was der Anwalt bei seiner beruflichen Tätigkeit in Erfahrung bringt.