Fr. 2'187.50 Dazu kommen auffällig viele Korrespondenzen mit dem Justizdepartement, für welche übrigens erstaunlicherweise in aller Regel genau gleich viel Zeit, nämlich 0.25 h verwendet worden sein soll, sowie wiederum überdurchschnittlich viel Zeit für nicht näher begründetes Aktenstudium, wovon wohl (wiederum) ein beträchtlicher Teil für die erfolglose persönliche Beschwerde an den Regierungsrat aufgewendet worden sein dürfte. Frappant erscheint schliesslich die Höhe der in dieser Honorarnote für die Zeit vom 1. Januar 1999 bis 23. De-zember 1999 in Rechnung gestellten Barauslagen, welche sich auf nicht weniger als Fr. 1'059.50 belaufen, wovon für Fotokopien allein Fr. 752.-- exkl.