Daran vermag auch die anderslauten-de Argumentation des Beschwerdegegners in seiner Vernehmlassung vom 28. August 2000 nichts zu ändern. Anhand der Honorarrechnung vom 4. Februar 1999 sind diesem Beschwer-deverfahren vorab folgende Rechnungspositionen zuzurechnen: - 24. 08. 1998 Ausarbeitung Stellungnahme zur 2. Aufsichtsbeschwerde 4.50 h Fr. 1'125.00 - 21. 09. 1998 Stellungnahme zur Beschwerde (2.Teil) 1.50 h Fr. 375.00 - 23. 11. 1998 Ausarbeitung 2. Stellungnahme gegen die 2. Aufsichtsbeschwerde 4.50 h Fr. 1'125.00