zumindest Verwandte und Bekannte auch nach der Scheidung noch miteinander in Kon-takt kommen können. Mit einer vergleichsweisen Einigung über die Scheidungsfolgen wollen die Ehepartner zumeist ein rasches Urteil ermöglichen und ihre Nerven schonen. Bei den Verhandlungen ist zu beachten, dass die festzulegenden güterrechtlichen Zahlungen Einfluss auf die nach der Scheidung zu entrichtenden Unterhaltsleistungen haben können. Bei güter-rechtlichen Zahlungen aus der zur Erwerbstätigkeit dienenden Substanz stellt sich nicht sel-ten die Frage der Realisierbarkeit bzw. der Gefährdung der späteren Unterhaltsleistungen und des Einflusses auf die Anwartschaften von gemeinsamen Nachkommen.