In einem Verfahren betreffend Befreiung vom Berufsgeheimnis des Anwaltes führte die Aufsichtsbehörde über die Rechtsanwälte u.a. aus: Anlass für das Gesuch um Entbindung vom Anwaltsgeheimnis ist die Klage eines Erben (R.S.) der verstorbenen Klientin (H.H.) des Gesuchstellers gegen die Erben M. auf gerichtli-che Feststellung des Nachlasses der ehemaligen Klientin und entsprechenden Herabset-zungsbegehren. In diesem Prozess vertritt nun der Gesuchsteller die Interessen der Erben M.. Dabei möchte er von der anwaltlichen Schweigepflicht entbunden werden, um in der Kla-geantwort im Interesse seiner heutigen Klientschaft zu den Vorbringen in der Klage Stellung nehmen zu können.