Handbuch S. 168). 3.1. Der Beschwerdeführer hat in einem nachbarrechtlichen Streit nach eigenen Angaben den Vorwurf erhoben, die Klientschaft des Beschwerdegegners hätte einen Marchstein beiseite schaffen lassen. Dies ist ehrenrührig, falls sich der Entlastungsbe-weis nicht erbringen lässt. Die Strafanzeige ist ein rechtlich zulässiges Mittel gegenüber einer Behauptung ehrenrührigen Inhalts. Zudem erfolgte die beanstandete Äusserung des Beschwerdegegners als Reaktion auf eine Anschuldigung des Beschwerdeführers; sie stand mithin in einem sachlichen Zusammenhang mit dem geführten Prozess.