Der Beschwerdegegner vertritt die Gegenpartei des Beschwerdeführers in einer nachbarrechtlichen Streitsache vor Amtsgericht. Der Beschwerdeführer hatte im dorti-gen Verfahren nach eigenen Angaben u.a. behauptet, sein Nachbar oder dessen Famili-enangehörige hätten einen für die Beweisführung wichtigen Marchstein beiseite schaf-fen lassen. Daraufhin schrieb der Beschwerdegegner dem Beschwerdeführer, er verbiete ihm, das Grundstück seiner Mandanten zu betreten, ansonsten er wegen Haus- bzw. Landfriedensbruchs strafrechtlich verfolgt werde.