Vorbehalten bleibt die gerichtliche Festsetzung von Honorar und Auslagen. Auf der Rückseite der Vollmacht wird unter dem Titel "Honorarvereinbarung" für gerichtliche Verfahren auf die Kostenverordnungen verwiesen. Anschliessend wird folgender Text aufgeführt: II Aussergerichtliche Verfahren In aussergerichtlichen Verfahren kann das Honorar entweder nach Aufwand (Stundenansatz: Fr. 180.-- bis Fr. 300.--, exkl. MWST) oder nach Streit-/Interes-senwert (2 % bis 5 %) berechnet werden. Diese Rückseite der Vollmacht ist weder datiert noch unterzeichnet und sieht auch keine entsprechende Rubrik vor.