i der darin festgelegten Berufsregeln klärt der Anwalt seine Klientschaft bei Übernahme des Mandates über die Grundsätze seiner Rechnungsstellung auf und informiert sie periodisch oder auf Verlangen über die Höhe des geschuldeten Honorars. 5.- Der Beschwerdegegner liess von der Beschwerdeführerin eine Vollmacht unterzeichnen, die u.a. folgende fettgedruckte Passage enthält: Die Klientschaft verpflichtet sich in allen Fällen zur Zahlung des Honorars und der Barauslagen des Bevollmächtigten. Das Honorar bemisst sich grundsätzlich nach der mit der Klientschaft geschlossenen Honorarvereinbarung (siehe Rückseite). Vorbehalten bleibt die gerichtliche Festsetzung von Honorar und Auslagen.