Auch im Verlaufe des Mandates hat er den Auftraggeber über allfällige wesentliche Veränderungen der Honorarverpflichtungen zu informieren und ihn bei neuen Weisungen auf deren Auswirkungen auf das Honorar aufmerksam zu machen. In die gleiche Richtung geht auch das neue Bundesgesetz über die Freizügigkeit der Anwältinnen und Anwälte (BGFA), das demnächst in Kraft treten wird. Gemäss Art. 12 lit. i der darin festgelegten Berufsregeln klärt der Anwalt seine Klientschaft bei Übernahme des Mandates über die Grundsätze seiner Rechnungsstellung auf und informiert sie periodisch oder auf Verlangen über die Höhe des geschuldeten Honorars.